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    Kesseldimensionierung

    Eine Kesseldimensionierung wird bei Anlagen über 20 kW bis unter 100 kW gemäß § 23 Abs. 4 WHKG (Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015) durchgeführt.

    Im Zuge dieser Überprüfung wird festgestellt, ob eine Überdimensionierung der Heizungsanlage im Verhältnis zum Heizwärmebedarf vorliegt.

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