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    Servicearbeiten an Gasgeräten

    Die Wartung und Überprüfung von Gasanlagen wird in verschiedenen Gesetzen und Normen geregelt. Nachstehend sind die wesentlichen Anforderungen überblicksartig zusammengefasst.

    Gasgeräte müssen gemäß den „Regeln der ÖVGW Kunden-Erdgasanlagen“ (Richtlinien G K71 und G K72) innerhalb der vom Hersteller angegebenen Intervallen oder bei erkennbaren Funktionsstörungen durch befugtes Fachpersonal (Servicetechniker des Geräteherstellers oder durch jenes Personal, das speziell auf die jeweilige Gerätemarke/Type ausgebildet ist) gewartet werden, wobei diese Wartung zumindest folgende Inhalte umfassen muss:

    • ordnungsgemäße Montage und Gerätezustand
    • allgemeine Funktionskontrolle
    • Inspektion aller schalt- und sicherheitsrelevanten Teile
    • Reinigen des Gasbrenners und des Wärmetauschers sowie des Abgasweges des Gerätes

    Wenn keine Fristen vorgegeben sind, ist eine zustandsorientierte Wartung durchzuführen.

    Im Allgemeinen wird ein Wartungsintervall von einem Jahr empfohlen. Bei Gasgeräten mit Strömungssicherung ist aufgrund der Möglichkeit des Abgasaustritts in den Aufstellungsraum eine Frist von höchstens 2 Jahren einzuhalten, sofern keine andere Überprüfung der Gasgeräte (z.B. Emissionsmessung) in diesem Zeitraum erfolgt. Die durchgeführte Wartung des Gasgerätes ist vom Fachpersonal schriftlich und durch Anbringen einer Wartungsplakette am Gerät zu bestätigen.

    Abgasmessung